Ist der Fahrer freundlich, bedankt sich der Fahrgast gern mit Trinkgeld. Ein kleines Trinkgeld ist für den Taxifahrer immer willkommen, es motiviert ihn…
Zu beachten:
Auf einer Quittung ist das Trinkgeld aus steuerlichen Gründen getrennt anzugeben! (Trinkgelder enthalten den vollen Umsatzsteuersatz)
Die ermittelten Fahrpreise (inkl. ges. MwSt.) gelten annähernd (Werte für ganze km) ohne Berücksichtigung verkehrsbedingter Wartezeiten und sind unverbindlich.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer für Fahrten unter 50 km beträgt 7%.
Für Taxi-Fahrten ab 50 km beträgt die gesetzliche Mehrwertsteuer 19%.
¹ Pflichtfahrgebiet ist das Stadtgebiet Halle und der Flughafen Leipzig-Halle. Außerhalb des Pflichtfahrgebietes kann der Fahrpreis frei vereinbart werden.