Mietwagen Taxi Halle 0345-5511511

Rauchverbot in allen Taxis!

Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki, deutscher Literaturkritiker

Kombilimousine → grüne Umweltplakette

Limousinenservice

Komfort Reisen

Taxi-Service Bustransfer Halle Taxi
Komm mit - Reisen

Bus

Von der Haustür ins Allgäu…

Kleinbus Halle Taxi
Fa. Klaus Wendrich

Großraumtaxi auch für Langstrecken…

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Mietwagen

VW Passat ‣ Taxi-Funk ‣ GPS ‣ Navigationssystem ‣ Kindersitze

Halle an der Saale und der Naturpark «Unteres Saaletal»

Juni

Halle - bevölkerungsreichste Stadt Sachsen-Anhalts

Historische Altstadt mit bürgerlicher Geschäfts- und Mietshausarchitektur, Händelhaus, Leipziger Turm, Roter Turm, Moritzburg, Hallorenmuseum, Salinemuseum… Halle ist auch bekannt durch das alljährliche Laternenfest, Burgen und Museen mit ihren Sammlungen, das Opernhaus Sachsen-Anhalts (seit 1886), Martin- Luther- Universität, Hallenser, Halloren und Hallunken... → 231.364 Einwohner (06/2008)

Fähre Blick

Gaststätte, Fährbetrieb, Bootsverkehr, Campingplatz, Radwanderweg…

Saalefähre Wettin - Blick zur Burg
→ Fährpreise

Wettin, Kloschwitz, Trebitz, Friedeburg, Brucke, Rumpin, Pfützthal, Salzmünde, Zaschwitz, Brachwitz, Döblitz, Mücheln.


Fähre Fährmann

Das Schöne ist nicht weit…

Saalefähre mit Fährmann
Rothenburg - Brucke →

Ihr Taxi bringt Sie zu den schönsten Orten im Unteren Saaletal - individuell ohne Stress.


Fähre Bootssteg

Radwege und Wanderwege führen durch das Untere Saaletal

Saalefähre Brachwitz
Bootssteg, Rastplatz

Der Naturpark von Halle bis Bernburg ist durch eiszeitliche Ablagerungen und seine Porphyrkuppenlandschaft mit typischen Pflanzengemeinschaften geprägt.

Taxi Halle → Taxitarife im Pflichtfahrgebiet Halle Saale ab 11.12.2008

Tarifstufe der Stadt Halle Saale
Grundgebühr: 2,50 €
1. km: 2,30 €/km
2. bis 10. km: 1,50 €/km
ab 11. km: 1,20 €/km
Wartezeit: 20,00 €/h
Zuschlag: 5,00 € (einmalig bei Beförderung von mehr als 4 Personen)
Zum Fahrpreisrechner →
Tarifstufe Flughafen Leipzig-Halle
Grundgebühr: 1,80 €
Kilometertarif: 1,20 €/km (Werktags 06:00 bis 22:00 Uhr
Kilometertarif: 1,30 €/km (Werktags 22:00 bis 06:00 Uhr, Sonn- und Feiertags)
Wartezeit: 5 €/h (Werktags unter 3 min)
Wartezeit: 15,50 €/h (Werktags ab 3 min)
Wartezeit: 15,50 €/h (Werktags 22:00 bis 06:00 Uhr, Sonn- und Feiertags)
Zuschlag: 5,00 € (einmalig bei mehr als 4 Personen)
Flieger

Foto: Gerhard Diestler

Krankenfahrten, Serienbehandlungen, …

Krankentransport

Vertragspartner aller Krankenkassen

Alle Krankenfahrten, wenn der Fahrgast sitzen kann.
Fahrkosten rechnen wir nur bei genehmigten Krankenfahrten selbst mit der Krankenkasse ab.
Zuzahlung: 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, max. 10,00 € pro Fahrt! Fahrten unter 5,00 € sind selbst zu tragen.

Krankenfahrten bitte rechtzeitig bestellen!
Wir helfen gern bei Genehmigungsformalitäten mit Ihrer Krankenkasse.

Fragen und Antworten rund ums Taxi

Taxi-Halteplätze

Link zu Google Maps → Es gibt 40 Taxi-Halteplätze in Halle.

Der Fahrgast hat freie Fahrzeug-Wahl am Taxi-Halteplatz

Der erste Fahrer hat Beförderungspflicht. Ein anderer Fahrer muss der Beförderungspflicht auch nachkommen, wenn der Fahrgast das wünscht.

Muß der Taxifahrer den kürzesten Weg fahren?

Ja, das können Sie laut Taxiordnung vom Taxifahrer erwarten:

  1. Höflich, freundlich, hilfsbereit und Ortskenntnisse
  2. Einwandfreies Fahrzeug, Sauberkeit innen und außen
  3. Ein- und Ausladen Ihres Reisegepäcks
  4. Den kürzesten Fahrtweg zu Ihrem Ziel!

Taxi zum Pauschalpreis

Die Taxiordnung (§ 1, Anwendungsbereich) sagt eindeutig hierzu:

  1. Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung mit Taxis, die in der Stadt Halle (Saale) zugelassen sind
  2. Das Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale) ist zugleich Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 Abs. 4 PBefG
  3. Für Beförderungen mit Ziel- oder Bestellort außerhalb des Pflichtfahrbereichs sind die Beförderungsentgelte frei vereinbar…

Es ist also nur möglich, für Fahrten (mit Ausnahme Flughafenfahrten Halle-Leipzig, hier gilt § 4 der Taxiordnung, Flughafentarif) außerhalb des Pflichtfahrbereiches einen anderen Preis mit dem Fahrer zu vereinbaren.

Tipp: Ein vereinbarter Preis ist nicht zwangsläufig günstiger, er kann durchaus höher als der tarifliche Fahrpreis sein und ist dann auch zu zahlen!

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Ausweis als Pfand einbehalten

Der Personalausweis, Reisepass oder andere wichtige persönliche Dokumente sind keine Pfandobjekte und dürfen nicht vom Fahrgast dem Fahrer angeboten werden, der Fahrer hat auch kein Recht, dies zu fordern oder ein angebotenes Dokument anzunehmen.

Es ist aber statthaft, die Personalien des Fahrgastes zu notieren und ggf. durch geeignete Dokumente auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Weigert sich der Fahrgast, so kann der Fahrer die Personalien durch die Polizei feststellen lassen. Wer den Fahrpreis nicht bezahlt, macht sich nach geltendem Recht strafbar (Erschleichung von Beförderungsleistungen § 265a StGB) .

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Einschalten des Taxameters

Das Taxameter darf erst dann eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast die Tür geschlossen hat, der Fahrauftrag klar formuliert und vom Fahrer verstanden wurde und das Taxi angefahren ist. → Das gilt ebenso bei bestelltem Taxi!

So können Mißverständnisse vermieden werden, der Fahrgast kann dann im Bedarfsfall vom Fahrauftrag zurücktreten, ohne das ihm Kosten entstehen.

Kindersitz im Taxi

Der Taxi-Fahrer ist nicht verpflichtet, Kindersitze ständig mitzuführen. In der Regel hat ein Taxi 2 Kindersitze dabei, bei der Taxibestellung sollte aber der Bedarf von Kindersitzen gemeldet werden. Dann wird mit Sicherheit das angeforderte Taxi mit Kindersitzen oder mit einer anderen zugelassenen Rückhaltevorrichtung ausgestattet sein.

Nach § 21 (1a) der StVO dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Diese müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.

Geeignet sind Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechen. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man

  • Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen oder quer zur Fahrtrichtung)
  • Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen Fahrtrichtung)
  • Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
  • Klasse II: von 15 bis 25 kg (meist in Fahrtrichtung)
  • Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur in Fahrtrichtung)
  • Klasse I-III von 9 bis 36 kg

Beschwerden

Der Fahrgast kann sich beim Chef (Arbeitgeber) des Fahrers, bei der Taxizentrale, die ihm den Fahrer geschickt hat oder beim Ordnungsamt (untere Verkehrsbehörde) beschweren.

Wichtig ist dabei die Angabe der Ordnungsnummer des Taxis, Datum und Uhrzeit der Fahrt sowie die Wegstrecke, die gefahren wurde.

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Haftung für Taxireinigung

Haftung des Fahrgastes besteht bei selbst verursachten Verschmutzungen , die einen Abbruch der Schicht und / oder erhöhte Kosten zur Folge haben.

Insbesondere bei Erbrechen im Fahrzeug infolge von Alkoholgenuß ist der Fahrgast in voller Höhe für den entstandenen Schaden haftbar. Eine gründliche und sofortige Fahrzeugreinigung ist in der Regel unerläßlich und kostet mindestens 50 € zzgl Einnahmeausfall.

Pflichtfahrgebiet

Das Pflichtfahrgebiet definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss (Betriebspflicht, Beförderungspflicht)

Das Pflichtfahrgebiet Halle umfasst das Stadtgebiet Halle und Fahrten zum bzw. vom Flughafen Leipzig-Halle.

Fernfahrten

Beförderungspflicht besteht nur im Pflichtfahrgebiet. Weite Strecken kann der Fahrer begründet ablehnen (er darf z.B. die zulässigen Lenkzeiten nicht überschreiten, Ruhepausen, Schichtstunden einhalten ...). Es ist ratsam, Fernfahrten vorher anzumelden, damit ein ausgeruhter Fahrer den Fahrauftrag übernimmt.

Weitere Ablehnungsgründe sind Glatteis, Sturm und andere Gefahren, wo der Fahrer hinsichtlich der Sicherheit und Zumutbarkeit der Fahrt eigenverantwortlich entscheiden muß.

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Taxifahrer/Taxifahrerin - Kurzbeschreibung

Aufgaben und Tätigkeiten

Taxifahrer/innen befördern Personen und ihr Gepäck zu deren gewünschtem Fahrtziel. Taxis sind ein Beförderungsmittel für den Gelegenheitsverkehr im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Daraus resultieren unterschiedliche Pflichten, die sich teilweise auch auf die Aufgaben der Taxifahrer/innen auswirken. So besteht zum Beispiel eine gesetzliche Beförderungspflicht (innerhalb des Pflichtfahrgebietes müssen sie jeden Fahrgast befördern).

Vor jedem Dienstbeginn überprüfen Taxifahrer/innen die Betriebsfähigkeit ihres Fahrzeuges.

An Taxihalteplätzen halten sie sich für Fahraufträge bereit. Solche Beförderungsaufträge erhalten sie in der Regel per Funk, telefonisch oder direkt durch Fahrgäste.

Über die reinen Fahrtätigkeiten sind sie häufig gefragter Ansprechpartner für Restauranttipps, für Hotelempfehlungen oder Tipps zum Nachtleben in den Städten. Zudem nehmen sie oftmals auch reine Kurieraufträge an und führen Botenfahrten aus.

Angestellte Taxifahrer führen Arbeitszeitnachweise, sie fahren oft im Schichtdienst. Ihre Tätigkeit üben Taxifahrer/innen als Selbstständige oder als Angestellte eines Taxiunternehmens aus.

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Zugang zur Tätigkeit als Taxifahrer/in

Es wird der Führerschein zur Fahrgastbeförderung für Taxen vorausgesetzt (§ 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung/FeV) vom 18.08.98 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert am 14.12.01 (BGBl. I S. 3783)).

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) seit mindestens zwei Jahren besitzt, mindestens 21 Jahre alt ist und die Gewähr dafür bietet, dass er oder sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird sowie die geistige und körperliche Eignung nachweist.

Zusätzlich ist für Taxen in einer Prüfung nachzuweisen, dass die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes vorhanden sind (gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat).

Arbeitszeit

Grundsätzlich ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden beschränkt. Die durchschnittliche Schichtlänge darf nur 8 Stunden betragen.

Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft werden nicht als volle Arbeitszeit gewertet(Arbeitszeitgesetz § 21a, Abs. 3). Fällt in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (über 30%) Arbeitsbereitschaft an, so ist die Verlängerung der Schichtzeit über zehn Stunden möglich.

Pausenzeiten, in denen der Arbeitnehmer frei über seine Zeit entscheiden kann, zählen nicht zur Arbeitszeit. Die Pausenzeiten müssen 30 Minuten bei Arbeitszeiten von 6-9 Stunden betragen. Über 9 Stunden sind 45 Minuten Pause einzuhalten, es sind 12-Stunden-Schichten mit 2 Einstundenpausen üblich.

Der Arbeitgeber hat eine Aufzeichnungspflicht zu den Arbeitszeiten.

Mietwagen Halle

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Guenter

Günter Schulze

Enrico

Enrico Schlegelmilch

Daniel

Karl-Heinz Meißner

Daniel

Daniel Schulze

Taxi Angersdorf, Artern, Bad Lauchstädt, Beesenstedt, Bennstedt, Brachstedt, Brachwitz, Braschwitz, Brehna, Burgliebenau. Taxi Delitz am Berge, Dieskau, Döblitz, Dölbau, Döllnitz, Dössel, Dornstedt, Taxi Ermlitz, Fienstedt, Friedeburg, Gimritz, Göttnitz, Gröbers, Großkugel, Großzöberitz, Gutenberg, Taxi Höhnstedt, Hohenthurm, Hohenweiden, Holleben, Klobikau, Taxi Kloschwitz, Knapendorf, Korbetha, Krosigk, Kütten, Taxi Landsberg, Langenbogen, Lieskau, Lochau, Löbejün. Taxi Milzau, Taxi Morl, Nauendorf, Nehlitz, Neutz-Lettewitz, Taxi Niemberg, Oppin, Ostrau, Peißen, Petersberg, Taxi Plötz, Queis, Quetzdölsdorf, Raßnitz, Reußen, Röglitz, Salzmünde, Taxi Schochwitz, Taxi Schrenz, Schraplau, Schwerz, Seeburg, Sennewitz, Sietzsch, Spickendorf, Spören, Steuden, Taxi Teicha, Taxi Teutschenthal, Wallwitz, Taxi Wettin, Taxi Zappendorf, Zörbig.